| Wiener Neustadt · 6. August 2019 |

Durch den Aufprall eines Autos auf einen Kinderanhänger
wurden am Sonntag, 4. August 2019 in Hausleiten (Bezirk Korneuburg)
2 Kleinkinder getötet.

Die Radlobby Niederösterreich trauert um den Tod der Kinder auf der Landesstraße B19 bei Hausleiten. „Wir sind entsetzt und schockiert, wieviele Tote und Schwerverletzte der Autoverkehr wieder an diesem Wochenende gefordert hat und ganz besonders über den Tod der beiden Kleinkinder“, sagt Karl Zauner, Radlobby Vorsitzender in Niederösterreich.

Die näheren Umstände werden noch untersucht. Soweit berichtet wird, hat ein 60jähriger Autofahrer gegen 20.50 Uhr einen Kindertransporter und die mit dem Fahrrad fahrende 39jährige Mutter gerammt. Eines der Kinder ist noch am Unfallort verstorben, das zweite Kind erlag den Verletzungen am Folgetag. Die Verletzungen der Mutter sind unbestimmten Grades.

Rund um diesen Unfall gibt es verschiedene Aspekte, die zur Sicherheit das Radverkehrs zu beachten sind

Die Radlobby ist trotz der Dramatik bemüht, die Lage sachlich zu betrachten.
Das Ziel muss sein, die Sicherheit für die Radfahrenden und die Kinder zu erhöhen.
Hier ist eine Faktensammlung dazu:

Kein Radweg auf der Landesstraße B19

Diese Landesstraße hat keinen Begleitradweg, obwohl sie im Vorjahr von der Landesstraßenabteilung um 850.000 € perfekt für hohe Geschwindigkeiten des Autoverkehrs saniert wurde. Die Radlobby hatte beim Gespräch 2018 mit Landesrat Dr. Ludwig Schleritzko und seinen Mitarbeiter.innen dringend geraten, bei jedem Straßenumbau oder -neubau die Radverträglichkeit zu sichern. Auch bei früheren Gesprächen mit DI Christoph Dauda von der Straßenplanung des Landes NÖ hat die Radlobby darauf hingewiesen, den Radverkehr bei jeder Baustelle gleich mitzuplanen.
Während in anderen Ländern und auch in österreichischen Bundesländern hochwertige Standards geschaffen werden, ist NÖ bei den Radwegen an Landesstraßen dramatisch im Rückstand.

Maximale Geschwindigkeit 80 km/h auf Landesstraßen ohne Radweg

Diese langjährige Forderung der Radlobby muss endlich in die StVO aufgenommen werden.
Der Unfall wäre bei einem niedrigeren Tempo möglicherweise vermeidbar gewesen oder hätte nicht so schwerwiegende Folgen gehabt.
Die Radlobby setzt sich seit Jahren für Tempo 80 auf Landstraßen im Mischverkehr ohne Radwege ein: https://www.radlobby.at/stvoneu
„Verringerte Höchstgeschwindigkeiten sorgen für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Daher sollten innerorts Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit und außerhalb von Ortsgebieten Tempo 80 gelten. Höhere Geschwindigkeit außerorts sollte nur zulässig sein, wenn ein straßenbegleitender Weg für Radfahrende vorhanden ist.“

Abstand macht sicher: 1,5 m

Alle RadlerInnen kennen die Schreckmomente, wenn sie von Autos zu eng oder auch zu schnell überholt werden. Die StVO schreibt vor, dass „beim Überholen ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten ist“, und dass zu einspurigen Fahrzeugen ein größerer Sicherheitsabstand einzuhalten ist als beim Überholen von Autos.
Da diese Vorschrift zu ungenau ist, lehren Fahrschulen die ergänzende Daumenregel
von „1m + 1cm/Fahrgeschwindigkeit“, also zum Beispiel 1,5m bei 50 km/h des Kfz.
Die Radlobby weist seit Jahren auf die fehlenden Abstandsregeln in der StVO hin.
Details dazu finden Sie hier: https://www.radlobby.at/abstand

Das persönliche Fahrverhalten der Betroffenen

Wir wollen keine Vermutungen unterstützen. Die Fakten was genau passiert ist, wissen wir nicht. Wir möchten allgemein hinweisen, was zu beachten ist:

Fahren auf Sicht § 20 Abs 1 Satz 1 StVO

Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt werden, wenn dies vermeidbar ist.

Ausrüstung des Radanhängers

Laut Fahrradverordnung §5 müssen Fahrradanhänger ab 60 cm Breite wie folgt ausgerüstet sein:
Zwei aktive rote Rücklichter hinten, zwei rote Rückstrahler hinten, zwei weisse Rückstrahler vorne, gelbe Rückstrahler an der Seite oder rückstrahlende Fahrradreifen. Jeweilige Rückstrahlfläche mind. 20 cm². Die Breite des Anhängers muss durch die Anordnung der Rücklichter erkennbar sein. Ein leuchtfarbener Wimpel muss mindestens 1,5 m hoch montiert sein

Helmpflicht bei Kindern § 68 StVO (6)

Kinder unter 12 Jahren müssen beim Rad fahren, beim Transport in einem Fahrradanhänger und wenn sie auf einem Fahrrad mitgeführt werden, einen Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebrauchen. Dies gilt nicht, wenn der Gebrauch des Helms wegen der körperlichen Beschaffenheit des Kindes nicht möglich ist. Wer ein Kind beim Rad fahren beaufsichtigt, auf einem Fahrrad mitführt oder in einem Fahrradanhänger transportiert, muss dafür sorgen, dass das Kind den Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebraucht. Im Falle eines Verkehrsunfalls begründet das Nichttragen des Helms kein Mitverschulden im Sinne des § 1304 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, JGS Nr. 946/1811, an den Folgen des Unfalls.

Ersuchen an die Medien

Wir ersuchen Sie, über die komplexen Aspekte rund um Unfälle zu berichten.
Wir haben den Eindruck, dass in der aktuellen Berichterstattung die Hauptprobleme für den notwendigen und allseits gewünschten Ausbau des Radverkehrs – auch mit Radanhängern – völlig vergessen werden:

  • die zum Rasen einladende Gestaltung des Straßenraumes,
  • die fehlenden oder mangelhaften Radwege,
  • die erlaubten hohen Geschwindigkeiten,
  • die fehlenden Abstandregeln,
  • das Panzer-Design der Autos,
  • die vielen Kinder, die durch das Fehlverhalten von Autofahrenden getötet werden,
  • die Einhaltung der Regeln durch alle im Verkehr.

Die entscheidenden Punkte sind:

  • attraktive Radverkehrsanlagen
  • Tempo runter im Mischverkehr und Tempokontrolle
  • Einhaltung der Regeln durch alle
  • Rücksicht
  • Fahren auf Sicht

Rückfragen an:
Karl Zauner, Vorsitzender der Radlobby NÖ, 0664 7512 6908
Elisabeth Kerschbaum, Vorsitzende Stv.

Trauer um den Tod zweier Kinder im Kindertransporter durch einen Autounfall
Landesstraße trotz teurer Sanierung nicht für den Radverkehr ausgebaut
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