Unsere Kinder sind auch Verkehrsteilnehmer*innen
Kinder dürfen nach abgelegter Radfahrprüfung auch schon alleine am Verkehr teilnehmen. Die Prüfung wird im Rahmen des Schulunterrichts in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt. Sie ist freiwillig und berechtigt Kinder im Alter von zehn bis zwölf Jahren ohne Begleitperson ein Fahrrad im Straßenverkehr zu lenken.
Voraussetzungen für die Radfahrprüfung
Voraussetzung ist, dass das Kind 9 Jahre ist und der Besuch der 4. Schulstufe oder das 10. Lebensjahr vollendet hat.
In vielen Volksschulen wird die Radfahrprüfung am Ende der 4. Schulstufe durchgeführt. Die meisten Kinder haben jedoch schon zu Beginn des vierten Schuljahres das 9. Lebensjahr vollendet. Daher ist es möglich, die Prüfung schon am Ende der 3. Schulstufe oder gleich zu Beginn der 4. Schulstufe abzuhalten. In Wolkersdorf machen die Kinder der 4. Volksschule die Radfahrprüfung Anfang Oktober. Bestehen sie die Prüfung, dürfen sie das letzte Jahr schon selbständig in die Schule radeln.
Warum eigentlich so früh selbständig radeln?
Weil das Rad erweitert den Bewegungsradius unserer Jüngsten, gibt ihnen Selbstvertrauen und stärkt die Eigenverantwortung.
In Wolkersdorf werden die Kinder bei der Prüfung ganz ordentlich gefordert: Stopptafeln, Vorranggeben, Schutzwege, Linksabbiegen, ungeregelte Kreuzungen, bei denen selbst viele Erwachsene unsicher sind. Aktuell bereiten sich die Kinder auf die theoretische und praktische Prüfung vor. Man sieht sie in Wolkersdorf mit den Eltern radeln, die sie anleiten, sich richtig im Verkehr zu verhalten und die Regeln zu beachten.
Was sich die Kinder wünschen:
Kinder wünschen sich von motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern Rücksicht und innerorts Tempo 30. Das macht Straßen sicherer für alle.
Verkehr sind wir alle!

