Die Gemeinde Eichgraben fördert seit längerem schon die Neuanschaffung von Elektrofahrrädern und Lastenrädern. Jetzt gibt’s gute Neuigkeiten: Für Jugendliche wurde die Förderung erhöht. Hier die Details:

Höhe der Förderungen

Gefördert wird der Ankauf von neuen einspurigen Elektrofahrrädern und Lastenrädern. Alle Räder müssen für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und vom Hersteller für straßentauglich erklärt sein.

  • Für den Ankauf von Elektrofahrrädern gewährt die Gemeinde Eichgraben einen nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 20 % des Kaufpreises, maximal € 200,-.
    Jugendliche zwischen 12 und 22 Jahren erhalten eine Förderung von 20 % des Kaufpreises, maximal € 300,- auf das Elektrofahrrad.
  • Ein Transportfahrrad ist ein Fahrrad, das dem Transport von großen und/oder schweren Gegenständen oder Lasten und/oder Personen dient und ein- oder mehrspurig ausgeführt sein kann. Für die Neuanschaffung eines Transportfahrrades gewährt die Gemeinde Eichgraben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 10 % des Kaufpreises, maximal € 200,-.
  • Ein Elektro-Transportfahrrad ist ein Transportfahrrad mit Elektroantrieb (motorbetriebene Tretunterstützung). Das Elektro-Transportfahrrad darf nicht mehr als 600 Watt Nenndauerleistung aufweisen und eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h mit Motorunterstützung nicht überschreiten. Für Elektro-Transportfahrräder beträgt der nicht rückzahlbare Zuschuss 10 % des Kaufpreises, maximal € 300,-.

Antrag und Erledigung:

Der Förderantrag ist auf Basis dieser Richtlinien innerhalb des Kalenderjahres an das Gemeindeamt Eichgraben zu richten. Dem Antrag sind der Rechnungsbeleg und ein Zahlungsnachweis in Kopie, mit detaillierten Angaben über:

    • Datum des Ankaufes
    • Typenbezeichnung
    • Hersteller
    • Fahrgestell-, respektive Rahmennummer
    • Foto des Förderwerbers/der Förderwerberin mit dem Fahrrad
    • und gegebenenfalls die Nummer der Fahrradcodierungeinzureichen.

Der festgestellte Förderungsbetrag, bzw. Zuschuss zu den Anschaffungskosten des Elektrofahrrades wird den FörderungswerberInnen unbar, durch Überweisung auf ein bekannt gegebenes Girokonto ausbezahlt.

Der/die FörderungswerberIn verpflichtet sich den Förderungsgegenstand widmungsgemäß zu verwenden, das Elektrofahrrad oder Lastenfahrrad zumindest für die Dauer von zwei Jahren im Eigentum zu halten und für Zwecke der eigenen Mobilität zu verwenden. Der/die FörderungswerberIn erklärt sich damit einverstanden, dass die Marktgemeinde Eichgraben als Förderungsgeberin die Förderungsgrundlagen und widmungsgemäße Verwendung des Elektrofahrrades oder Lastenfahrrades während der Dauer der Behaltefrist überprüfen kann.

Transportfahrrad
Transportfahrrad

 

Eichgraben fördert Elektrofahrräder
Markiert in: