Die Neugestaltung der Baublöcke rund um den Rathausplatz haben verkehrliche Auswirkungen auf die vorhandene autofreie Innenstadt. Diese Projekte sind richtungsweisend für das Gesamtbild der Stadt St. Pölten. In den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen für den angeführten Projektstandort wurden in verkehrlichen Untersuchungen die PKW-Ströme jedoch nicht die Zufußgehenden und Radfahrenden erhoben.

 

Stellungnahme der Radlobby St. Pölten

zum Flächenwidmungsplan in Bezug auf die Kundmachung Zeichen: V/5/13-109-20021/Wi; V/5/13-109-2021; Verordnung und Bebauungsplan für die Baublöcke Rathausplatz – Julius Raab-Promenade

 

St. Pölten bietet exzellente Voraussetzungen für eine klimaverträgliche Verkehrs- und Siedungsentwicklung, die langfristig und nachhaltig bedarfsgerechte Mobilität sichert und zudem die Stadt noch lebenswerter macht. Das Projektgebiet liegt in der Kernstadt in der Fußgängerzone und damit einem verkehrsberuhigten Bereich der Stadt St. Pölten mit hoher Aufenthaltsqualität.

Der Flächenwidmungsplan unterliegt dem örtlichen Raumordnungsprogramm[1].

Demgemäß ist „Dem nicht-motorisierten Verkehr bei der Gestaltung der Verkehrsflächen das Hauptaugenmerk zu widmen und mehr Fläche im Straßenraum zur Verfügung zu stellen.“

Daher müssen die Wege für Radfahrende und Zufußgehende attraktiver als Autowege gestaltet werden.

Die Auflösung der Einbahn am Roßmarkt samt Verkehrszunahme an den Garagenzufahrten bedeutet, dass diese Verbindung für Radfahrende und Zufußgehende ihre Attraktivität weitestgehend verliert.

Stellplatzverordnung für dieses Projektgebiet

Die derzeit vorliegene Stellplatzverordnung sieht in dieser Zone 1 pro Wohneinheit 2 Fahrradabstellflächen vor und ist für diesen stark verdichteten Kernstadtbereich. Sie reicht für dieses Projektgebiet nicht aus. Gerade im innerstädtischen Bereich in dieser Kernzone gibt es einen eklatanten Mangel an Radabstellflächen. Da hier mit weiteren Besuchendenfrequenzen (Kurzzeitparkende) per Rad zu rechnen ist braucht es neben Radabstellflächen für die Bewohnenden (diebstahlsicher) weiters Fahrradabstellflächen für die Besuchenden und die Mitarbeitenden. Diese Flächen sollten im Bebauungsplan ebenso ausgewiesen werden wie auch die entsprechenden Ein- und Ausfahrten. Auch im Bereich der Promenade müssen diese Radstellflächen im Projektgebiet untergebracht werden.

Die Radlobby St. Pölten empfiehlt daher für dieses Projektgebiet eine Stellplatzverordnung zu beschließen:

  • Mit einem Verbot zum Errichten weiterer PKW-Stellflächen im Projektgebiet.
  • Die PKW-Stellflächen werden entkoppelt vom Projektstandort um Radfahren/ÖV und Zufußgehen tatsächlich zu forcieren.
  • Diese Verordnung umfasst einen erhöhten Fahrradabstellplatzschlüssel.
  • Diese Verordnung ist angehalten die Ziele des örtlichen Raumordnungs-Programmes als auch die übergeordneten österreichischen und die europäischen Klimaziele zu berücksichtigen.

Verkehrsplanungsinstitute, wie etwa die TU Wien legen nahe, Stellplätze für PKW in einer größeren Wegeentfernung als die nächstgelegene ÖV-Haltestellen zu platzieren. Dies ist in vielen Städten als auch in Kleingemeinden bereits erprobt. In dem Bereich der Baublöcke in der Kernzone sollten auch weitere Radverleih-Standorte eingebettet werden.

Mobilitätskonzept und Mobilitätsmanagement

Ein Mobilitätskonzept auch mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes sollen zusätzlich PKW-Belastungen besonders auch die Spitzenbelastungen absenken. Dazu braucht es multilaterale Ansätze und entsprechende Mobilitätkonzepte und Mobilitätsmanagement. Beispiele: Aus den Unterlagen geht hervor, dass etwa ein Veranstaltungszentrum geplant ist. In dieser Region ist mit temporär auftretenden Verkehrsüberlastungen zu rechnen. Wie erfolgt eine umweltfreundliche Baustellenabwicklung? Wo sind Mobility-Points verortet? Wie sind die Innenbereiche der Bauprojekte für Zufußgehende und Radfahrende organisiert? Gute Durchlässigkeiten für Radfahrende und Zufußgehende und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit bezüglich des Konzeptes der Kernstadt als Stadt der kurzen Wege müssen in die Mobilitätskonzepte einfließen.

Weiters hat im örtlichen Raumordnungsprogramm „Das Schließen bestehender Netzlücken im Hauptradroutennetz Vorrang.“ Damit hat die Durchwegigkeit im Fußverkehr und Radverkehr Vorrang zum motorisierten Verkehr und der Verknüpfung der Tiefgaragen. Die oberirdische Durchwegung der beiden Baublöcke vom Rathausplatz hin zum Willi-Gruber Park ist daher äußerst positiv zu sehen.

„Gemischt geführte Geh- und Radwege sind nach Möglichkeit zu vermeiden.“

„Die ergänzende Radinfrastruktur, wie Abstellanlagen, Leitsysteme, ist bedarfsgerecht auszubauen. Attraktive innerstädtische Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität und Verweilmöglichkeiten im öffentlichen Raum ist für alle Bevölkerungsgruppen von großer Bedeutung.“

In den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen für den angeführten Projektstandort wurden in verkehrlichen Untersuchungen die PKW-Ströme jedoch nicht die Zufußgehenden und Radfahrenden erhoben. Jedoch hat der Radverkehrsanteil in St. Pölten über die letzten Jahre kontinuierlich zugenommen. Diese Hochrechnung samt einem ambitionierten Ansatz für eine weitere Steigerung des Radverkehrsanteils müssen aus unserer Sicht bei der Planung berücksichtigt werden.

Maßnahmen für den Zufußgehenden-Verkehr, für den Radverkehr und Öffentlichen Verkehr – bevorrangt zum motorisierten Individualverkehr erhöhen die Aufenthaltsqualität, reduzieren die Baukosten, fördern die kleinräumigen Wirtschaftskreisläufe, erhöhen die Lebensqualität durch weniger Lärm und Bewegungsförderung und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Wir bitten daher vom verkürzten Verfahren abzusehen und diesen wesentlichen Zukunftsaspekten Raum zu geben.

[1] https://www.st-poelten.at/images/Verordnungen/VO_Oertliches_Raumordnungsprogramm.pdf

Stellungnahme zu Flächenwidmungsplan Baublöcke Rathausplatz- Julius Raab-Promenade
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