Dieses Gesetz regelt den Bau, die Erhaltung und die Verwaltung aller öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen) im Land Niederösterreich. Es gilt für Landesstraßen L + B und auch für Gemeindestraßen.

Hier sind wesentliche Änderungen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs notwendig.

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